Seit nun mehr als 2 Monaten arbeiten wir bei #hashtag Pilates an neuen Möglichkeiten für die Pilates-Fans in Deutschland. Bei einer von diesen handelt es sich um ein ausgeklügeltes Verfahren gegen die Bestimmungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Hierfür haben wir mit Pilates Sports zusammen eine 3-Schritte-Klage geplant. Heute haben wir ein Urteil für den ersten Schritt bekommen: Das Eilverfahren zur Öffnung der Studios mit sofortiger Wirkung.
Was für eine Klage ist das?
Das gesamte Verfahren unterteilt sich in 3 einzelne Verfahren – Das Eilverfahren zur sofortigen Öffnung, die Feststellung und den Schadenersatz. Wir haben das gesamte Verfahren deshalb unterteilt um Entscheidungsmöglichkeiten zu separieren und so Einzelentscheidungen zu wichtigen Themen schnell zu ermöglichen.
Das Eilverfahren zur sofortigen Aufhebung des Berufsverbots war hier Schritt eins, da vor 2 Monaten keinerlei Öffnungspläne für Fitnessstudios oder Sportstätten (Allgemeine Klassifizierung von Pilates Studios) bekannt waren. Ich kann hier bereits eine wichtige Erkenntnis anführen: Das schwierige an dieser Klage war nicht das gerichtliche Verfahren selbst, sondern die Schritte die vorher zu erledigen waren um etwaige Verfahrensfehler zu vermeiden und um natürlich das Risiko die Klage zu verlieren zu minimieren. Gleichzeitig musste natürlich auch Geld her, wir haben also auch hier wichtige Erkenntnisse zum Thema „Deckungsbeitrag für Verfahrenskosten“-Freigabe erlangt. Hier nochmal der Tipp an alle Studiobesitzer: kümmert euch um eine gute Rechtsschutzversicherung !
Das Urteil
Das Urteil gilt hier erstmal ausschließlich für das Pilates Sports Studio in München. Ziel war es mit dem Urteil nicht alle Pilatesstudios in Deutschland wieder öffnen zu dürfen (weil das auch gar nicht geht), sondern einen wichtigen Präzedenz-Fall zu schaffen. Das Urteil ist mit ungefähr 17 Seiten Urteilsbegründung unglaublich gut ausformuliert und eignet sich daher hervorragend als Orientierungspunkt für andere Behörden und Gerichte in der selben Sache. Studios mit einem ähnlichen Aufbau wie bei Pilates Sports (Einzelstunden und Gruppenstunden mit maximal 4 Teilnehmern) werden es wohl sehr leicht haben mit diesem Urteil als Referenz sofort wieder öffnen zu dürfen und auch bei zukünftigen Schließung eine höhere Chance haben.
Aktenzeichen
M 26 E 20.2170 – Urteil vom 28.05.2020 (geschwärzt)
Was mache ich damit?
Direkt mal vorne weg: Einen Anwalt hinzuzuziehen lohnt sich in jedem Fall.
Du kannst nun mit Bezug auf das Hygienekonzept von Pilates Sports (bitte anpassen auf deine Begebenheiten) und auf das Urteil bei deinem zuständigen Landratsamt oder der Stadt, falls du in einer kreisfreien Stadt (wie München, Rosenheim, Nürnberg usw.) tätig bist, beantragen, den sofortigen Studiobetrieb wieder aufzunehmen. Hierfür reicht ein formloses Schreiben.
Sollte dieses scheitern, kannst du immer noch gegen die zuständige Behörde klagen (der Anwalt wird wissen welche das ist). Die Klageschrift kann sich dann auf den geschaffenen Präzedenzfall berufen und hat dadurch eine deutlich höhere Chance auf Erfolg.
Spekulatives Ergebnis dieses Verfahrens
Mit diesem Verfahren wurde nicht einfach eine Öffnung von Pilates Studios erzielt, viel mehr bietet es einen Grundbaustein für die Weiterentwicklung von Pilates weg von einem Nischensport in der Fitnessbranche. Im Urteil selbst lässt sich auf eine neue Klassifizierung schließen, welche der erste Schritt für eine gesamtheitliche neue Klassifizierung sein kann.
Dazu kann man deutlich erkennen, dass in diesem Urteil bereits wirtschaftliche Schäden als solche definiert und Platz für eine Schadenersatzklage geschaffen wurde.
Schlussendlich haben wir hier einen weiteren wichtigen Schritt zur rechtlichen Aufarbeitung der Pilates-Szene geschaffen, welcher zukünftige Rechtsentscheidungen in zukünftigen Verfahren bereits definiert und vereinfachen können.
Autor

Lukas Fehling
Webdesigner und Blogger
Lukas Fehling ist selbstständig als Webdesigner, Podcaster für den Freelancer Podcast und als Projekt Leiter für diverse Projekte tätig.